@<a href="#comment-409964" rel="nofollow">Kraven</a>: Ich dachte, dass dies ein lawblog sei. :-) Ich bin nicht Nicht-Jurist, aber so viel dachte ich, zu wissen: 1. Wird ein Platzverweis ausgesprochen, darf die Polizei vorschreiben, welcher Richtung man sich von de zu verlassenen Platz entfernt. (Es sei denn, es würde durch die freie Wahl eine Gefährdung entstehen: 2 sich streitende Parteien).
2. Ist/war das VersG eine Art lex specialis, welches über den Grundklauseln der Polizeigesetze steht. Ist ein Platzverweis ohne vorangegangen Versammlungsausschluss überhaupt rechtens?
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